Für den Objektschutz, sowohl für den privaten Bereich als auch für den gewerblichen Bereich, gibt es eine Reihe von Fachfirmen die sich auf den Schutz von Häusern, Wohnungen und Gewerbeobjekte spezialisiert haben.
Neben einer professionellen Alarmtechnik, wie zum Beispiel eine Alarmanlage mit Videoüberwachung, kommen im Gewerbebereich auch Wachmänner zur Überwachung der Objekte zum Einsatz.
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Unter dem Begriff Objektschutz versteht man das Schützen von Gebäuden durch Alarmtechnik, Sicherheitstechnik und Wachmänner an. In einigen gewerblichen Bereichen ist ein ausgearbeitetes Sicherheitskonzept sogar zwingend vorgeschrieben, zum Beispiel wenn in einer Halle gefährliche Waren gelagert werden. Die Videoüberwachung des eigenen Eigentums zur ausschließlichen Nutzung ist grundsätzlich gestattet. Diese Maßnahme ist Teil der Ausübung des Heimrechts, das als berechtigtes Interesse nach dem Geschlecht gilt. sechs Absatz 1 lit. |
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